Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
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Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Und zur Orkausrüstung gehören natürlich noch Waffen (sogar meiner einer hat ein Beil) und in 90% der Fälle die Rüstteile.
Ein Ork ohne irgendeine Form von Rüstung wäre irgendwie seltsam. Außerdem sind Armschienen vielleicht nicht schlecht um Handgelenke und Unterarme sicher zu verdecken.
Umhang bzw Gugel sind auch nicht schlecht wenn man nicht unbedingt auch mal krankenhausreif tiefgekühlt werden möchte. Ein Schutz gegen Regen muss langristig sein.
Ein Ork ohne irgendeine Form von Rüstung wäre irgendwie seltsam. Außerdem sind Armschienen vielleicht nicht schlecht um Handgelenke und Unterarme sicher zu verdecken.
Umhang bzw Gugel sind auch nicht schlecht wenn man nicht unbedingt auch mal krankenhausreif tiefgekühlt werden möchte. Ein Schutz gegen Regen muss langristig sein.
- Thakhîsht
- OrklagerUser
- Beiträge: 444
- Registriert: 12 Nov 2008 20:44
- Wohnort: Inaccessible Island
- Kontaktdaten:
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Geht hier ja eher um die Gewandung als um die Rüstung und Waffen, was natürlich trotzdem zum Ork dazu gehört.
Bub-Hosh hat geschrieben:...Soldaten des heiligen Reichs aus Asche.
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Ganz kurz zum Sperrmüll:
Das Problem entstand wie folgt: Ein Künstler hat seine alten Bilder (ich glaub, es war die blaue Phase) rausgestellt. Jemand wollte die mitnehmen, er wollte das nicht. Er hat die Bilder explizit für den Sperrmüll rausgestellt und keiner solle an den Bildern Freude haben.
In diesem speziellen Fall der Kunstvernichtung ist die Auffassung, dass Müllabfuhrgegenstände nur von der Müllabfuhr abgeholt werden dürfen, ansonsten wäre es die Wegnahme fremden Eigentums, vollkommen vertretbar, da der Wille des Eigentümers die Vernichtung seines Eigentums ist. Daraus lässt sich auch ableiten, dass niemand im fremden Sperrmüll wühlen darf.
Ich persönlich denke aber, dass bei einem gebrauchten Alltagsgegenstand, der zum Sperrmüll rausgestellt wird, von einer Besitzaufgabe des ehemaligen Besitzers/Eigentümers ausgegangen werden kann.
Soll heißen, ich werd nicht vorher rumgehen und klingeln um zu fragen ob ich das Leder haben kann, sondern es mir einfach nehmen. Und ich denke auch nicht, dass ein Richter da anders urteilen würde. Sobald der ehem. Besitzer einen zurückpfeift, muss man das Leder allerdings liegen lassen.
Juristisch unverständlich gebrabbelt:
Wenn derjenige, der die Sachen rausgestellt hat, nichts sagt, ist von einem konkludenten Einverständnis desjenigen durch Schweigen auszugehen, dass das Eigentum des Leders an euch übergeht.
Oder, falls man einer anderen Meinung folgt, hat der Raussteller sein Eigentum aufgegeben und jeder kann es sich mitnehmen. Die Sache ist somit herrenlos und neues Eigentum wird durch Mitnahme begründet.
Oder aber, der Raussteller hat den Willen nicht nur der Müllabfuhr, sondern jedem, der die Sache mit sich nimmt das Eigentum zu übertragen.
Wie auch immer man sich entscheiden mag, meiner Meinung nach ist bei normalem Sperrmüll nicht von einem Besitzwillen auszugehen und eine Wegnahme problematisch. Ach ja, als rechtlich bindend ist meine Aussage nicht zu sehen.
Ach ja, Dreck sollte man deswegen trotzdem nicht machen.
Das Problem entstand wie folgt: Ein Künstler hat seine alten Bilder (ich glaub, es war die blaue Phase) rausgestellt. Jemand wollte die mitnehmen, er wollte das nicht. Er hat die Bilder explizit für den Sperrmüll rausgestellt und keiner solle an den Bildern Freude haben.
In diesem speziellen Fall der Kunstvernichtung ist die Auffassung, dass Müllabfuhrgegenstände nur von der Müllabfuhr abgeholt werden dürfen, ansonsten wäre es die Wegnahme fremden Eigentums, vollkommen vertretbar, da der Wille des Eigentümers die Vernichtung seines Eigentums ist. Daraus lässt sich auch ableiten, dass niemand im fremden Sperrmüll wühlen darf.
Ich persönlich denke aber, dass bei einem gebrauchten Alltagsgegenstand, der zum Sperrmüll rausgestellt wird, von einer Besitzaufgabe des ehemaligen Besitzers/Eigentümers ausgegangen werden kann.
Soll heißen, ich werd nicht vorher rumgehen und klingeln um zu fragen ob ich das Leder haben kann, sondern es mir einfach nehmen. Und ich denke auch nicht, dass ein Richter da anders urteilen würde. Sobald der ehem. Besitzer einen zurückpfeift, muss man das Leder allerdings liegen lassen.
Juristisch unverständlich gebrabbelt:
Wenn derjenige, der die Sachen rausgestellt hat, nichts sagt, ist von einem konkludenten Einverständnis desjenigen durch Schweigen auszugehen, dass das Eigentum des Leders an euch übergeht.
Oder, falls man einer anderen Meinung folgt, hat der Raussteller sein Eigentum aufgegeben und jeder kann es sich mitnehmen. Die Sache ist somit herrenlos und neues Eigentum wird durch Mitnahme begründet.
Oder aber, der Raussteller hat den Willen nicht nur der Müllabfuhr, sondern jedem, der die Sache mit sich nimmt das Eigentum zu übertragen.
Wie auch immer man sich entscheiden mag, meiner Meinung nach ist bei normalem Sperrmüll nicht von einem Besitzwillen auszugehen und eine Wegnahme problematisch. Ach ja, als rechtlich bindend ist meine Aussage nicht zu sehen.
Ach ja, Dreck sollte man deswegen trotzdem nicht machen.
Loktar ogar!
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
*hat gerade bilder vor augen wie ein künstler vor seinen bildenr hockt und jeden anfaucht der sie mitnehmen will "Die sind für die müllabfuhr" hihi*
Vielleicht hilft es ja, dir etwas Hartes gegen den Kopf zu hauen?
- Der Schmierige
- OrklagerUser
- Beiträge: 218
- Registriert: 08 Feb 2008 23:36
- Wohnort: Jena
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Wenn ich richtig informiert bin, dann geht der Sperrmüll beim Herausstellen in den Besitz der jeweiligen Stadt über. Demnach gilt auch Sperrmül wühlen rechtlich als Diebstahl an Stadteigentum- aber zum Glück merkt das die Stadt nie. Der Künstler wiederum ist aber demnach im Recht, wenn er sagt, dass diese Güter nicht mitgenommen werden dürfen.
Wenn jemand zufällig besser Bescheid weiß dann lass ich mich gerne belehren.
Wenn jemand zufällig besser Bescheid weiß dann lass ich mich gerne belehren.
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Ok, neue Meinung, ich schau morgen mal im Juridicum in nen schlauen Kommentar
Loktar ogar!
- Thub Durubârz
- OrklagerUser
- Beiträge: 4603
- Registriert: 15 Mai 2008 18:44
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- Verbund/Verbünde: GuM - Kttz/ Plot
- Wohnort: Bei Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Nur wer sich erwischen lässt kann als Dieb bezeichnet werden
Seb
Seb
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
...und das wohl auch nur von den malevolentesten (gibt es das Wort?) Personen.
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
So, schlau gemacht und direkt ein neues Wort gelernt.
Das Herausstellen des Sperrmülls ist, von Einzelfällen abgesehen, eine Besitzaufgabe, (Achtung, neues Fremdwort: Dereliktion)
d.h. jeder kann durch Mitnahme gem. § 985 BGB eigenes Eigentum begründen.
Ausnahme, wie oben der erwähnte Künstler, der ehem. Eigentümer wollte sein Besitz gem. § 959 BGB nicht aufgeben. Dann kann man kein eigenes Eigentum begründen. Wird also Besitzer, aber nicht Eigentümer.
Anders als z.B. der Fund eines Geldscheines im Laden, der Ladenbesitzer hat einen generellen Fundbesitzwillen, wird die Stadt, bzw. werden die Stadtwerke nicht automatisch Besitzer von Sperrmüll durch Herausstellen des ehem. Eigentümers. Sie haben gem. § 13 I KrAbfG eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Mitnahme des Sperrmülls, aber daraus lässt sich kein sachenrechtlicher Anspruch begründen.
Also, wenns für den Sperrmüll auf der Straße steht, und der ehem. Eigentümer nichts sagt, kann mans mitnehmen!
Das Herausstellen des Sperrmülls ist, von Einzelfällen abgesehen, eine Besitzaufgabe, (Achtung, neues Fremdwort: Dereliktion)
d.h. jeder kann durch Mitnahme gem. § 985 BGB eigenes Eigentum begründen.
Ausnahme, wie oben der erwähnte Künstler, der ehem. Eigentümer wollte sein Besitz gem. § 959 BGB nicht aufgeben. Dann kann man kein eigenes Eigentum begründen. Wird also Besitzer, aber nicht Eigentümer.
Anders als z.B. der Fund eines Geldscheines im Laden, der Ladenbesitzer hat einen generellen Fundbesitzwillen, wird die Stadt, bzw. werden die Stadtwerke nicht automatisch Besitzer von Sperrmüll durch Herausstellen des ehem. Eigentümers. Sie haben gem. § 13 I KrAbfG eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Mitnahme des Sperrmülls, aber daraus lässt sich kein sachenrechtlicher Anspruch begründen.
Also, wenns für den Sperrmüll auf der Straße steht, und der ehem. Eigentümer nichts sagt, kann mans mitnehmen!
Loktar ogar!
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Noch an Björkun:
Nur wer beim Ansichnehmen den Vorsatz hat, fremdes Gewahrsam zu brechen, soll heißen, jemanden etwas wegzunehmen, um es sich oder einem anderen zuzueignen, kann als Dieb bezeichnet werden.
Hach, Jura ist schon was feines.
Nur wer beim Ansichnehmen den Vorsatz hat, fremdes Gewahrsam zu brechen, soll heißen, jemanden etwas wegzunehmen, um es sich oder einem anderen zuzueignen, kann als Dieb bezeichnet werden.
Hach, Jura ist schon was feines.
Loktar ogar!
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Lieber Bruder,
Du bist mir ja einer, spammst den Thread voll und hast auch noch recht. Gut das jetzt jeder informiert ist, aber wir sollten uns jetzt mit den wirklich wichtigen Dinge befassen, wie z.B.:
1. Krääääg!
2. Gijaaaak!
3. Orkklamotte.
4. Orkquartett.... öh äh,
Ich streiche es lieber durch, sonst bekomme ich wieder Senge, weil ich mich nicht dran gesetzt habe.
VG G.
P.S.: Wie ich aus deinem Beitrag entnehme, sitzt Du zu lange am Computer. =)
Du bist mir ja einer, spammst den Thread voll und hast auch noch recht. Gut das jetzt jeder informiert ist, aber wir sollten uns jetzt mit den wirklich wichtigen Dinge befassen, wie z.B.:
1. Krääääg!
2. Gijaaaak!
3. Orkklamotte.
4. Orkquartett.... öh äh,
Ich streiche es lieber durch, sonst bekomme ich wieder Senge, weil ich mich nicht dran gesetzt habe.
VG G.
P.S.: Wie ich aus deinem Beitrag entnehme, sitzt Du zu lange am Computer. =)
Guter Mann, schüttel nicht am Ohrfeigenbaum.
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
is dat schön wenn brüber über foren ihre komuniation aufrecht erhalten *lach*
liebes Grömmelchen
und du bist recht früh am PC
liebes Grömmelchen
und du bist recht früh am PC
Vielleicht hilft es ja, dir etwas Hartes gegen den Kopf zu hauen?
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Los, benehmt euch. Es ging um eine Einkaufsliste und die letzte Seite hat echt wenig damit zu tun.
Den Punkt mit der Rechtslage um die Lederbeschaffung vom Sperrmüll würde ich auch lieber mal zu einem eigenen Thema machen. Das finde ich doch sonst nie wieder, wenn es mich mal interessiert.
Dazu würde ich auch noch sagen: Wenn der Müll noch bei den Leuten auf dem Hof steht, halte ich es für selbstverständlich, erstmal nett nachzufragen, bevor ich an den Sachen herumwerkele. Bersonders, wenn man dabei auch noch Dreck machen könnte, den die Anwohner wieder beseitigen müssen. Stichwort: Hausfriedensbruch.
Den Punkt mit der Rechtslage um die Lederbeschaffung vom Sperrmüll würde ich auch lieber mal zu einem eigenen Thema machen. Das finde ich doch sonst nie wieder, wenn es mich mal interessiert.
Dazu würde ich auch noch sagen: Wenn der Müll noch bei den Leuten auf dem Hof steht, halte ich es für selbstverständlich, erstmal nett nachzufragen, bevor ich an den Sachen herumwerkele. Bersonders, wenn man dabei auch noch Dreck machen könnte, den die Anwohner wieder beseitigen müssen. Stichwort: Hausfriedensbruch.
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Wir gingen ja nicht von auf dem Hof, sondern auf der Straße stehenden Sachen aus. Wenn die Sachen auf Privateigentum stehen, ist die Rechtslage ganz anders.
So, ich versuch jetzt mal diesen Thread in Ruhe zu lassen.
So, ich versuch jetzt mal diesen Thread in Ruhe zu lassen.
Loktar ogar!
Re: Einkaufsliste Ork-Gewandung (Anfänger)
Die Wikipedia behauptet zum Thema Sperrmüll übrigens noch, dass "das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls [...] in vielen Fällen als Ordnungswidrigkeit" gilt.
Vermutlich sollte man erstmal nachsehen, wie das in der eigenen Gemeinde geregelt ist. Oder natürlich klingeln und nett fragen, damit gar nicht erst jemand auf die Idee kommt, sich irgendwo beschweren zu müssen.
So, ich versuche das jetzt auch mal, mit dem Inruhelassen.
Vermutlich sollte man erstmal nachsehen, wie das in der eigenen Gemeinde geregelt ist. Oder natürlich klingeln und nett fragen, damit gar nicht erst jemand auf die Idee kommt, sich irgendwo beschweren zu müssen.
So, ich versuche das jetzt auch mal, mit dem Inruhelassen.