Frustrierend ist es natürlich immer, wenn das Opfer nicht mitspielt.
Bei uns im Clanforum hab ich dazu schon mal was zum Fesseln und Schandgeigen/Prangern geschrieben und als Rechtsverdreher-Ork möchte ich euch das nicht vorenthalten. Zuerst sei gesagt, dass meine Ideen, §§ betreffend nicht als Rechtsberatung zu verstehen sind und ich diese auch nicht geben darf, sondern nur ein Ansatz zur Überlegung. Also los gehts:
"Juristisch gesehen, müssen die Teile so gebaut werden, dass der Deliquent nicht mal das Gefühl haben kann, seiner Freiheit für eine Sekunde beraubt worden zu sein.
Wer kennt das nicht, grad den Gefangenen an den Pranger gestellt, mit ihm alles abgeklärt: "Wenn du weg willst, sag einfach bescheid!" "Klar, mach ich, kein Problem!"
Dann, kaum eine Minute ist rum passiert folgendes:
1. Der einsperrende Kerkerork muss pinkeln und geht weg -> Freiheitsberaubung
2. Der Deliquent will weg und irgendein Ork sagt: "ich mach die Fesseln los, wenn du noch was singst!" ->Erpresserischer Menschenraub, Nötigung und Freiheitsberaubung
3. und sozusagen die goldene Kuh der Juristerei:
Der Deliquent ist unerkannt Geisteskrank und entwickelt die Wahnvorstellung von echten Monstern gefangen zu sein um gefoltert zu werden. Er reißt sich mit aller Kraft los, wobei er in sich in Panik ein Ohr am Pranger abreißt und versucht aus dem Lager zu flüchten, wobei er einen unserer Bierkästen übersieht, darüber stolpert und sich noch beide Beine bricht. ->Schwere Körperverletzung (durch Ingerenz, soll heißen schuldhaftes Vorverhalten, da wir den gefesselt haben, oder als mittelbarer Täter durch Verursachung) in Tateinheit mit Menschenraub, Freiheitsberaubung, Nötigung, Mißhandlung von Schutzbefohlenen (auch Ingerenz) undundund.
Da kämen schon ein paar Jahre zusammen, wenn man nen Scheiß-Richter und Staatsanwalt hat, die nicht an fehlenden Vorsatz glauben. Ansonsten gibts ja noch die Fahrlässigkeit zu allem.
Wie kann man das verhindern?
Man baut die Teile so, dass der Deliquent selbstständig und jederzeit seine Hände freibekommen kann (damit er die Hände nicht unabsichtlich herauszieht, kann man ihm ja ein Seil in die Hände geben, welches er dann loslassen kann um sich zu befreien. der Schließmechanismus muss dann nur so gesetzt werden, dass er selbstständig mit freien Händen sich befreien kann. Und dieser Mechanismus muss ihm mindestens zweimal von verschiedenen Leuten erklärt werden. Dann sind wir aus dem Schneider!
![Smiley :)](./images/smilies/smiley.gif)
Zur ultimativen Absicherung sei gesagt, dass man gerade bei Folterszenen immer einen Zeugen dabei haben sollte. Besonders bei weiblichen Gefangenen! Ihr glaubt gar nicht, wie schnell man sich eine Anzeige wegen (nicht geschehener) sexueller Nötigung einfangen kann, wenn die Dame nur verrückt genug ist.